Du suchst eine kompetente Fahrschule in Stadtroda, Hermsdorf, Jena und Umgebung?
Dann sind wir Dein Partner für Deine Führerschein-Ausbildung. Wir bieten Dir Qualität, Zuverlässigkeit und vor allem Spaß bei Deiner Ausbildung. Wir haben für die entsprechenden Klassen das passende Fahrzeug für Dich vor Ort.
Durch eine zielgerichtete und klassenspezifische Schulung erlangst Du sämtliche Grundlagen für Theorie und Praxis zum Erwerb Deines Führerscheins.
Wir freuen uns auf Dich!
Im Überblick
verschiedener Klassen
in den Ferien und sonst auf Anfrage
auf Anfrage
für Führerscheinbesitzer
PKW u. Motorrad
begonnener Ausbildung
von anderen Fahrschulen
Verkehrsteilnehmerschulungen
verschiedener Klassen
in den Ferien und sonst auf Anfrage
auf Anfrage
für Führerscheinbesitzer
PKW u. Motorrad
begonnener Ausbildung
von anderen Fahrschulen
Verkehrsteilnehmerschulungen
Passend für dich
Übersicht
Ferien
Datum
Uhrzeit
Ort
* Ferienkurs im Herbst nur für die Klassen B, B/A1, B/A2
Monat
Datum
Uhrzeit
Ort
Monat
Datum
Uhrzeit
Ort
Monat
Datum
Uhrzeit
Ort
Monat
Datum
Uhrzeit
Ort
Monat
Datum
Uhrzeit
Ort
Monat
Datum
Uhrzeit
Ort
Über uns
Christian
Christian
Jetzt schnuppern und erste Erfahrungen als Fahrlehrer sammeln.
Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf deine Anfrage.
Video mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel. www.fahren-lernen.de
FAQ
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
7.30 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
7.30 – 12.00 und 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.00 Uhr
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: L, AM
(Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 96)
Fahrzeugart
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.
(Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 196)
Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25
Geltungsbereich der Fahrerlaubnis: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt, wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
(Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 197)
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Theoretische Ausbildung und Prüfung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.
Praktische Ausbildung und Prüfung
Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Weiterführende Informationen
Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge
gefahren werden.
Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.
Fahrzeugart
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Fahrzeugart
Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Mindestalter: 16 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM
Stufenführerschein
Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklassen europaweit übernommen und ausgeweitet.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung (§ 15 Abs. 2a FeV) und damit auch die theoretische Ausbildung (§ 7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO), sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO).
Für diese Überprüfung empfiehlt es sich, mit dem Bewerber eine besondere vertragliche Vereinbarung abzuschließen. In allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Dies betrifft:
Fahrzeugart
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW / 48PS. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: A1, AM
Stufenführerschein
Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklassen europaweit übernommen und ausgeweitet.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung (§ 15 Abs. 2a FeV) und damit auch die theoretische Ausbildung (§ 7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO), sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO).
Für diese Überprüfung empfiehlt es sich, mit dem Bewerber eine besondere vertragliche Vereinbarung abzuschließen. In allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Dies betrifft:
Fahrzeugart
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mit
Mindestalter: 16 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: Keine
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Klasse AM wird nicht auf Probe erteilt. Allerdings wird bei der erstmaligen Erweiterung der Fahrerlaubnis auf eine andere Klasse die durch Erweiterung erworbene Klasse (z. B. Klasse B) auf Probe erteilt (ausgenommen sind Erweiterungen auf die Klassen L und T, die ebenfalls nicht auf Probe erteilt werden). Für alle anderen Klassen gilt: Sie werden beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis auf Probe erteilt.
Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag
8.30 – 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 – 12.00 und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
8.30 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag
8.30 – 12.00 Uhr
Kfz-Online-Service
Einen Termin erhalten per Online-Buchung:
Jetzt durchstarten
Du hast Fragen?
Fahrschule Gollhardt
Quirla Am Mühlweg 4
07646 Stadtroda
Fahrschule Gollhardt
Lindenstraße 14
07646 Lippersdorf-Erdmannsdorf
© Fahrschule Gollhardt – Inh. C. Gollhardt
Rundum-sorglos-Lösung von Jenanet
Du hast Fragen?
Wir beraten dich gern.
Ihr Team der Fahrschule Gollhardt
Wir wünschen allen eine festliche Weihnachtszeit und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025.
Euer Team der Fahrschule Gollhardt