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Kursangebot machen wir dich startklar für
deine mobile Zukunft.
Fahrschule für Stadtroda, Hermsdorf, Jena & Umgebung
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Dann sind wir Dein Partner für Deine Führerschein-Ausbildung. Wir bieten Dir Qualität, Zuverlässigkeit und vor allem Spaß bei Deiner Ausbildung. Wir haben für die entsprechenden Klassen das passende Fahrzeug für Dich vor Ort.
Durch eine zielgerichtete und klassenspezifische Schulung erlangst Du sämtliche Grundlagen für Theorie und Praxis zum Erwerb Deines Führerscheins.
Wir freuen uns auf Dich!
Im Überblick
Unsere Leistungen als Fahrschulefür Stadtroda, Hermsdorf Jena & Umgebung
Ausbildung
verschiedener Klassen
und sonst auf Anfrage
Übungsfahrten
PKW & Motorrad
Übernahme
begonnener Ausbildung
von anderen Fahrschulen
- Ausbildung von Mo – Sa möglich
- Prüfungsort Jena oder Eisenberg
- Geschenkgutschein
Passend für dich
Unsere Fahrzeuge für deine Fahrschulefür Stadtroda, Hermsdorf Jena & Umgebung
Übersicht
Unsere Kurse für deine Fahrschulefür Stadtroda, Hermsdorf Jena & Umgebung
Datum
Uhrzeit
Ort
* Ferienkurs im Herbst nur für die Klassen B, B/A1, B/A2
Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr und Samstag ab 9.00 Uhr
Monat
Datum
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Ort
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Über uns
Fahrlehrer für deine Fahrschulefür Stadtroda, Hermsdorf Jena & Umgebung
Christian
Ausbilder für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI2700
Inhaber der Fahrschule
Deine Ausbildung
zum Fahrlehrerin Stadtroda, Hermsdorf, Jena & Umgebung
Jetzt schnuppern und erste Erfahrungen als Fahrlehrer sammeln.
Dein Job
zum Fahrlehrerin Stadtroda, Hermsdorf, Jena & Umgebung
Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf deine Anfrage.
App mit geführtem Lernweg
Video mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel.
www.fahren-lernen.de
FAQ
Häufige Fragen für deine Fahrschulein Stadtroda, Hermsdorf, Jena & Umgebung
Öffnungszeiten
Mo
geschlossen
Di
7.30 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
7.30 – 12.00 und 13.30 – 15.00 Uhr
Fr
7.30 – 12.00 Uhr
- Antrag von deiner Fahrschule
- ein aktuelles (biometrisches) Lichtbild
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
- Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
FAHRZEUGART
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: L, AM
(Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 96)
FAHRZEUGART
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
- Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
- Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
- Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.
(Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 196)
Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25
Geltungsbereich der Fahrerlaubnis: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
- Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
- Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt, wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
(Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 197)
FAHRZEUGART
Pkw und leichte Lkw
Theoretische Ausbildung und Prüfung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.
Praktische Ausbildung und Prüfung
Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Weiterführende Informationen
Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge
gefahren werden.
Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.
FAHRZEUGART
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
FAHRZEUGART
Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
* Übungsstunden setzen sich zusammen aus: Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Test- und Reifestufe
FAHRZEUGART
Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter: 16 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM
Stufenführerschein
Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklassen europaweit übernommen und ausgeweitet.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung (§ 15 Abs. 2a FeV) und damit auch die theoretische Ausbildung (§ 7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO), sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO).
Für diese Überprüfung empfiehlt es sich, mit dem Bewerber eine besondere vertragliche Vereinbarung abzuschließen. In allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Dies betrifft:
- Direkteinstieg in A2 oder A
- Aufstieg von A1 direkt nach A
- Aufstieg von A1 nach A2 bzw. A2 nach A ohne mindestens zweijährigen Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse.
FAHRZEUGART
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW / 48PS. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: A1, AM
** Übungsstunden setzen sich zusammen aus: Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Test- und Reifestufe
Stufenführerschein
Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklassen europaweit übernommen und ausgeweitet.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung (§ 15 Abs. 2a FeV) und damit auch die theoretische Ausbildung (§ 7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO), sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO).
Für diese Überprüfung empfiehlt es sich, mit dem Bewerber eine besondere vertragliche Vereinbarung abzuschließen. In allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Dies betrifft:
- Direkteinstieg in A2 oder A
- Aufstieg von A1 direkt nach A
- Aufstieg von A1 nach A2 bzw. A2 nach A ohne mindestens zweijährigen Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse.
FAHRZEUGART
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 16 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: Keine
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Klasse AM wird nicht auf Probe erteilt. Allerdings wird bei der erstmaligen Erweiterung der Fahrerlaubnis auf eine andere Klasse die durch Erweiterung erworbene Klasse (z. B. Klasse B) auf Probe erteilt (ausgenommen sind Erweiterungen auf die Klassen L und T, die ebenfalls nicht auf Probe erteilt werden). Für alle anderen Klassen gilt: Sie werden beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis auf Probe erteilt.
FAHRZEUGART
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
Kontakt
- 036691 70-713
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